Die nachfolgende Regelungen beziehen sich nur auf die jeweilige im kontrollierten Vertragsanbau gemeldete Fläche.

  • Standort, Boden:  
    • keine Klarschlamm- Klärschlammgemischausbringung in den letzten 5 Jahren und zukünftig.
    • keine Flächen Im regelmäßigen Überschwemmungsbereich.
    • der Viehbesatz darf 2 GV/ha nicht überschreiten.
    • Bodenschonende Anbautechnik.
  • Fruchtfolge:
  • Die nachfolgend aufgeführten Fruchtfolgeanforderungen sind innerhalb eines Zeitraumes von höchstens 5 Jahren (aktuelles Anbaujahr und max. 4 Jahre vorher) einzuhalten.
    • Es muss eine mindestens dreigliedrige Fruchtfolge eingehalten werden
    • Weizen muss nach einer Blattfrucht oder Stillegung stehen.
    • Roggen muss nach einer Blattfrucht oder Blattfruchtgetreide stehen.
    • Ein Nachbau der gleichen Frucht ist nicht erlaubt.
    • Der Maisanteil darf 33 % in der Fruchtfolge nicht überschreiten.
    • Wendende Bodenbearbeitung bei Getreide und Mais als Vorfrucht vor dem Vertragsanbau.
    • der Getreideanteil der Anbaufläche darf maximal 75 % betragen.
  • Saatgut und Sorten:
  • Es darf nur zertifiziertes Saatgut der vertraglich vereinbarten Sorte verwendet werden. Hinsichtlich der Sortenwahl stimmen sich Käufer und Erzeuger ab.
  • Pflanzenernährung:
    • Die Grunddüngung (P205, K20, Kalk) erfolgt auf der Basis der regelmäßige durchgeführten Bodenuntersuchung (mindestens alle 4 Jahre).
    • Die Stickstoffversorgung erfolgt durch terminierte Düngemaßnahmen in organischer und/oder mineralischer Form.
    • Die Düngeempfehlungen der Bayerischen Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau sind einzuhalten.
    • Eine zeitgerechte Neuuntersuchung des Bodens muss dort alljährlich durchgeführt werden, wo es von der Bodenart her sinnvoll ist (Ausnahmen: Sand-. Kies- und Moorböden).

Der Unterschied von BIO-Anbau zu den Anbaurichtlinien Bayernhof:

 

Anbaurichtlinien für kontrolliert ungespritzt  erzeugtes Getreide für Bayernhof:

 

Biologischer Anbau

Bayernhof Anbau

 

 

 

Düngung:

Nur organisch

Organisch und mineralisch

Klärschlamm:

Verboten

Verboten

 

 

 

Umstellung

ganzer Hof

Nur Anbaufeld

 

 

 

Ungespritzt

Im ganzen Hof, immer

Nur im Anbaufeld im Jahr des     Anbaus

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